Asylgesetz
Das österreichische Asylgesetz beruft sich auf die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und trat erstmals 1968 in Österreich in Kraft. Ein neues Asylgesetz wurde 1991 vom Parlament verabschiedet, das im Juni 1992 (AsylG 1991) in Kraft trat. Wesentlich am Asylgesetz ist die genaue Definition, wer als Flüchtling anerkannt werden kann, welche Voraussetzungen dafür bestehen und wie unter welchen Gesichtspunkten von der zuständigen Behörde zu entscheiden ist. Weiters werden noch die verschiedenen Aufenthaltsmöglichkeiten der AsylwerberInnen geregelt. Bereits das Asylgesetz 1997 (AsylG97) brachte einige Neuerungen mit sich. Besonders hervorzuheben sind dabei das Vorprüfungsverfahren, Änderungen in der Auslegung der Drittstaatenregelung und eine neue, unabhängige zweite Instanz, der Unabhängige Bundesasylsenat. Nachdem 2004 Teile der Asylgesetznovelle 2003 vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben wurden ist per 1.1.2006 das umstrittene Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) als Teil des sog. "Fremdenrechtspaketes" (u.a. Fremdenpolizeigesetz 2005, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz 2005) in Kraft getreten.Siehe auch: AsylwerberIn

