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Arbeitserlaubnis
Eine Arbeitserlaubnis wird jenen AusländerInnen gewährt, die in den letzten 14 Monaten insgesamt 52 Wochen beschäftigt waren. Sie berechtigt den/die AntragstellerIn (im Gegensatz zur Beschäftigungsbewilligung ist dies der/die ArbeitnehmerIn selbst und nicht der/die ArbeitgeberIn) für höchstens zwei Jahre zur Aufnahme einer Beschäftigung in jenem Bundesland, in dem die letzte Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde. Der/Die ArbeitnehmerIn ist berechtigt, seinen/ihren Arbeitsplatz und sein/ihr Arbeitsverhältnis innerhalb des ausstellenden Bundeslandes frei zu wählen. Dauert der Arbeitsaufenthalt mehrere Jahre, so ergibt sich die Möglichkeit, einen Befreiungsschein zu erhalten, was eine grundsätzliche Gleichstellung mit den österreichischen ArbeitnehmerInnen auf dem nationalen Arbeitsmarkt bedeutet.