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Das Volk begehrt


Rundfunkvolksbegehren 1964
Chefredakteure (hier: Dr. Hugo Portisch vom "Kurier")
verteilen Aufrufe an die Bevölkerung zum Volksbegehren
für eine Rundfunk- und Fernsehreform.
© Votava, Wien
Hugo Portisch über das Rundfunkvolksbegehren (1964) gegen die parteipolitische Einflussnahme auf den ORF: "... zum Schluss hatten wir 832.000 Stimmen und das war für lange, lange Jahre das höchste Ergebnis, das ein Volksbegehren überhaupt gehabt hatte. Man muss sich vorstellen unter welchen Umständen: Hörfunk und Fernsehen hatten nicht berichtet, beide Großparteien waren energisch dagegen, haben gedroht, haben ihren Anhängern gedroht. Jeder der dort hingegangen ist, musste mit einem Ausweis hingehen und musste sagen, 'Ich bin der und der, ich wohne dort und dort, und ich unterschreibe hier etwas, womit die beiden Regierungsparteien nicht einverstanden sind.' Das war auch ein großer Akt der Zivilcourage für sehr, sehr viele Leute. Also unter solchen Umständen, in einer solchen Atmosphäre ein solches Resultat zu Stande zu bringen, war kolossal ..." (aus einem Vortrag von Dr. Hugo Portisch anlässlich der Jahrestagung der Österreichsektion des deutschen Studienkreises für Rundfunk und Geschichte am 14. November 1998 im ORF-Zentrum Wien)

Eva Rossmann, Mitinitiatorin des österreichischen
Frauenvolksbegehrens, Wien 1997,
© Harald Hofmeister

Eva Rossman über das Frauenvolksbegehren: "Es war nicht Heldinnentum, das uns trotz vieler einschlägiger Vorgespräche dann doch das FrauenVolksBegehren starten ließ. Es war eine Mischung aus Sturheit, Wut und Übermut. Von der Studentin bis zur Psychotherapeutin, von der Autorin bis hin zur Tagesmutter, von der Kabarettistin bis zur Arbeit suchenden Angestellten rauften wir uns zusammen. 'Es muss einfach etwas geschehen', dieser Satz fiel in unseren ersten Sitzungen nach dem Internationalen Frauentag 1996 immer wieder." (in: AUF, März 1997)

Die Geburtsstunde aller Volksbegehren war das Rundfunkvolksbegehren von 1964. Die Initiative ging von 52 unabhängigen Zeitungen und Zeitschriften sowie der Journalistengewerkschaft aus. Damit das Volksbegehren überhaupt durchgeführt werden konnte, war es zunächst erforderlich, die nötigen Durchführungsbestimmungen im Parlament zu verabschieden. Erst auf Druck der Chefredakteure wurden also die gesetzlichen Voraussetzungen für den Einsatz dieses plebiszitären Instruments geschaffen. "Die SPÖ und die ÖVP haben geschäumt, dass wir das machen wollen", berichtet Hugo Portisch, der sich damals als Chefredakteur des Kuriers für die Durchführung des ersten österreichischen Volksbegehrens einsetzte.

Die neuen sozialen Bewegungen (Frauen-, Ökologie-, Friedens-, Anti-AKW-Bewegung) "begehrten" in den 1970er und 1980er Jahren ein Mehr an direkter Demokratie. Bis heute (Februar 2006) haben in Österreich 31 Volksbegehren und zwei Volksabstimmungen (1978 gegen Zwentendorf, 1994 für den EU-Beitritt) stattgefunden. Eine Volksbefragung fand bisher nur auf Landesebene statt. (Linz 2000, Volksbefragung über den Bau eines neuen Musiktheaters).

Im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten, wie zum Beispiel der Schweiz, sind die direkten demokratischen Instrumente in Österreich weniger stark ausgebaut. Inwieweit Volksbegehren rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wird nämlich im Parlament beschlossen. Rechtliche Folgen konnten nur einige Volksbegehren wie das ORF-Reform-Volksbegehren, das Volksbegehren zur Abschaffung der 13. Schulstufe oder das Volksbegehren zur Einführung der 40-Stunden-Arbeitswoche verbuchen.

In den 1990er Jahren entdeckte die parlamentarische Opposition zunehmend die Instrumente der direkten Demokratie. Lässt sich doch damit auf eine weit auffälligere Weise gegen die Regierung mobilisieren, als das bei einer parlamentarischen Initiative der Fall wäre. 1993 leitete zum Beispiel die FPÖ das Ausländervolksbegehren "Österreich Zuerst" ein, dem das "Lichtermeer" folgte.

Tatsächlich waren es von 1964 bis 1999, bis zur neuen Regelung, mehrheitlich die politischen Parteien, die Anträge auf Volksbegehren eingebracht haben. So gingen bis 1999 12 der bis dato 23 Volksbegehren auf die Unterschriftenleistung von politischen Mandataren zurück. Diesem Trend der Nutzung von Volksbegehren durch Parteiapparate wirkte die Reform des Volksbegehrensgesetzes (1999) entgegen. Heute kann ein Volksbegehren nur mehr von der Bevölkerung eingeleitet werden. Die Unterschriften von rund einem Promille sind dafür erforderlich.

Ein Vorschlag, der in der Reformdebatte immer wieder auftaucht, ist jener, dass eine Volksabstimmung durchgeführt werden soll, wenn ein Volksbegehren ein gewisses Maß an Unterstützung erreicht hat. Ein Vorschlag zur Stärkung der direkten Demokratie, der nicht nur Zustimmung, sondern auch Kritik und Befürchtungen hervorruft. "Das Volk würde durch dieses Initiativreferendum die Möglichkeit erhalten, eine Norm bestimmten Inhalts auch gegen den Willen des Parlaments zu schaffen. Eine solche Umgehung der Volksvertretung widerspricht aber dem im B-VG enthaltenen Demokratiekonzept", schreibt Manfried Welan in seinem Beitrag "Die direkte Demokratie in Österreich im Vergleich".

Problematisch erscheint, dass auch Themen, die eine komplexe Betrachtungsweise erfordern, zum Gegenstand populistischer Ja/Nein-Abstimmungen gemacht werden können. Denn der "Volkswille" ist nicht immer mit den Grund- und Menschenrechten in Einklang zu bringen.

Station: Das Volk begehrt... (Last update: 02/2006)

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