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Arbeitsmigration nach Österreich in der Zweiten Republik

1925
Von der christlichsozialen Regierung wird das "Inländerschutzgesetz" beschlossen, nach diesem sollten InländerInnen am Arbeitsmarkt bevorzugt bzw. Arbeitsplätze nur an InländerInnen vergeben werden. Das "Inländerschutzgesetz" galt bis 1961.

1934
Bundeskanzler Schuschnigg verbietet, dass AusländerInnen Betriebsräte werden können.

1954
Das erste Fremdenpolizeigesetz, das die Aufenthaltsberechtigung und deren Verlust regelt, wird beschlossen.

1960-1968
Erste Migrationswelle: Rotationsprinzip (GastarbeiterInnen). Der jährliche Durchschnitt des Wanderungssaldos beträgt + 6.393.

1961
Erste Kontingentvereinbarung der Sozialpartner über die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften. Orientierung am Schweizer Modell, verbunden mit dem Ziel, AusländerInnen nur als vorübergehende Zusatzkräfte zum Arbeitsmarkt zuzulassen. Im Falle von schlechten konjunkturellen Entwicklungen sollen die "GastarbeiterInnen" wieder zurückgeschickt werden können.

Im Raab-Olah-Abkommen wird ein Kontingent von 47.000 AusländerInnen festgelegt, für das UnternehmerInnen nicht nachweisen müssen, dass für einen bestimmten Arbeitsplatz kein inländisches Arbeitskräfteangebot existiert. (Bis 1961 galt das 1925 von der christdemokratischen Regierung beschlossene "Inländerschutzgesetz"). Die Bundeswirtschaftskammer errichtet für die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte eigene Anwerbestellen im Ausland.

1962
Zwischenstaatliches Abkommen zur Regelung des Gastarbeiterzuzugs aus Spanien. Es ist das erste Anwerbeabkommen, das Österreich mit einem anderen Staat schließt. In der Praxis bleibt es bedeutungslos.

1964
Zweites Anwerbeabkommen Österreichs mit der Türkei.

1966
Drittes Anwerbeabkommen Österreichs mit Jugoslawien.

1967
Auf dem Wiener Ostbahnhof wird ein provisorisches Arbeitsamt für "GastarbeiterInnen" eingerichtet.

1969-1973
"Hochphase" im Zuzug ausländischer Arbeitskräfte; wirtschaftliche Hochkonjunktur. Der jährliche Durchschnitt des Wanderungssaldos beträgt + 23.498. Die "GastarbeiterInnenbeschäftigung" erreicht 1993 mit 230.000 Personen ihren ersten Höhepunkt.

1973
Die "Kolaric-Plakate" werden affichiert. Sie sind eine erste wichtige Aktion der Politik gegen AusländerInnenfeindlichkeit in Österreich.

1974-1976
Abbau von ausländischen Arbeitskräften (Anwerbestopp). Der jährliche Durchschnitt im Wanderungssaldo beträgt – 11.109. Rezession aufgrund der ersten Erdölkrise. Das Scheitern des Rotationsprinzips und die Entwicklung zum dauerhaften Aufenthalt (Familiennachzug) wird deutlich.

1974
Auf Grund der Verhandlungen mit den Sozialpartnern Erlass des Sozialministeriums zur stufenweisen Erschwernis der Zuwanderung. Einführung der Landesverhältniszahl (Orientierung an der im Durchschnitt beschäftigten AusländerInnen zur Zahl der im Durchschnitt unselbständig Beschäftigten in einem Bundesland).

1974
Beschluss des Arbeitsverfassungsgesetzes. Dies gibt ausländischen Arbeitskräften das aktive, nicht aber das passive Wahlrecht.

1976
Das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das die Neuzulassung ausländischer Arbeitskräfte zum österreichischen Arbeitsmarkt regelt, tritt in Kraft. Bis dahin waren Erlässe des Sozialministers und die Reichsdeutsche Ausländerverordnung aus dem Jahre 1933 die Basis zur Regelung der Arbeitsaufnahme in Österreich. Kernbestimmung des Gesetzes ist der Generalvorbehalt, dass AusländerInnen nur dann beschäftigt werden dürfen, wenn die Lage und die Entwicklung des Arbeitsmarktes sowie wichtige öffentliche und gesamtgesellschaftliche Interessen dies zulassen. Dies wird vor allem an der jährlich festzulegenden Bundeshöchstzahl der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte in Österreich sichtbar.

1977-1984
Der jährliche Durchschnitt im Wanderungssaldo beträgt + 3.678. 1984 gibt es in Österreich 138.710 registrierte ausländische Arbeitskräfte.

1985-1988
Beginn der zweiten Migrationsphase. Der jährliche Durchschnitt im Wanderungssaldo beträgt + 12.392.

1987
Novelle des Fremdenpolizeigesetzes von 1954: Erstmals wird die Frage der Aufenhaltssicherheit erörtert; die Gestaltungskompetenz in der Migrationspolitik verlagert sich mit dieser Novelle immer mehr vom Sozial- zum Innenministerium. Die sozialpartnerschaftlich hinter verschlossenen Türen verhandelte Einwanderungspolitik wird verstärkt zum öffentlich diskutierten Thema.

1989-1993
Hochphase in der Zuwanderung. Der jährliche Durchschnitt im Wanderungssaldo beträgt + 67.610. Wirtschaftliche Hochphase.

1993
Mit 1. Jänner tritt ein neues Fremdengesetz und mit 1. Juli ein neues Aufenthaltsgesetz in Kraft, das eine jährliche Gesamtquote in der Neuzuwanderung etabliert.

1993
Die FPÖ organisiert das "Antiausländervolksbegehren" "Österreich zuerst", das von 416.531 ÖsterreicherInnen (7,35% der Wahlberechtigten) unterschrieben wird. Diesem folgt das "Lichtermeer" vom 23.1.1993, bei dem rund 250.000 Personen gegen AusländerInnenfeindlichkeit und Rassismus demonstrieren.

1993-1995
Der jährliche Durchschnitt im Wanderungssaldo beträgt 1994/1995 +10.271. Ab 1993 kommt es zu einer Verschärfung der Zuwanderungsbestimmungen durch restriktivere Gesetze.

1995Österreich wird Mitglied von EU und EWG. Für EU-BürgerInnen gelten dieselben Aufenthalts- und Beschäftigungsbestimmungen in Österreich wie für österreichische ArbeitnehmerInnen.

1998
Mit 1. Jänner tritt das Integrationspaket der SPÖ-ÖVP-Koalition in Kraft. Die fremdenpolizeilichen Bestimmungen werden im Fremdengesetz mit dem Aufenthalts- und Einwanderungsgesetz zusammengefasst (Fremdengesetz 1997). Als Grundprinzip gibt die Regierung die Aufenthaltsverfestigung an. Integration soll vor Neuzuwanderung stehen. Das Ausländerbeschäftigungsgesetz bleibt in Grundzügen unverändert, Änderungen gibt es im Arbeitslosenversicherungs- und im Asylgesetz (Asylgesetz 1997).

2000
Die EU erlässt eine Richtlinie gegen ethnische Diskriminierung am Arbeitsplatz und in anderen Bereichen, sollte bis Juli 2003 umgesetzt werden.

Der "Integrationserlass" öffnet den Arbeitsmarkt vor allem für nachgezogene Familienmitglieder.

2001
Jänner: Die EU-Kommission fordert die österreichische Regierung auf, das passive Wahlrecht für AusländerInnen bei Arbeiterkammer- und Betriebsratswahlen innerhalb von zwei Monaten einzuführen. Im Gegensatz zu den Arbeiterkammerwahlen können MigrantInnen jedoch bis heute nicht bei Betriebsratwahlen kandidieren.

2002
Die zulässige Gesamtzahl der unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer (Bundeshöchstzahl) nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz beträgt für das Jahr 2002 267.586 (2001: 266.375), das sind 8 % des Beschäftigtenpotentials in Österreich. Im Jahr 2002 dürfen nach dem Fremdengesetz höchstens 8.280 quotenpflichtige Erstniederlassungsbewilligungen erteilt werden. Zusätzlich dürfen bis zu 8.000 Beschäftigungsbewilligungen für Saisonarbeitskräfte und 7.000 Beschäftigungsbewilligungen für Erntehelfer ausgestellt werden.

2002
9. Juli: Die ÖVP-FPÖ-Regierung beschließt ihr "Ausländerpaket". Dies besteht im Wesentlichen aus zwei Komponenten. Die Ausweitung der Saisonier-Regelung sieht vor, dass Saisonkräfte künftig auch zweimal hintereinander beim selben Betrieb für sechs Monate arbeiten können. Alle Wirtschaftsbranchen können Saisoniers beschäftigten; die Saisonier-Quote darf im Jahresschnitt nicht überschritten werden. Das so genannte Integrationspaket verpflichtet ZuwandererInnen zu Deutschkursen. Bei Nichtbewältigung innerhalb von vier Jahren drohen Sanktionen bis hin zum Verlust der Aufenthaltsgenehmigung. Die Einreise von "Schlüsselarbeitskräften" wird erleichtert; ansonsten wird die Einreisepolitik restriktiv ausgelegt. Das Ausländerpaket tritt am 1. Jänner 2003 in Kraft.

2002
Der Wiener Landtag beschließt am 13. Dezember mit den Stimmen von SPÖ und Grünen das Ausländerwahlrecht auf Bezirksebene. Damit können erstmals in Österreich "Angehörige von Drittstaaten" ihre Vertretung selbst wählen und gewählt werden. 2004 hebt der Verfassungsgerichtshof mit der Begründung, dass die österreichische Staatsbürgerschaft eine unbedingt notwendige Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist, wieder auf.

2003
Das "Ausländerpaket" tritt in Kraft: Es gibt nun verpflichtende Deutschkurse für ZuwandererInnen; die Einreise von "Schlüsselarbeitskräften" wird erleichtert; ansonsten wird die Einreisepolitik restriktiv ausgelegt.

2004
1. Mai: Die Europäische Union erhält zehn neue Mitgliedsstaaten. Für ArbeitnehmerInnen aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten aus Osteuropa wird eine Übergangfrist hinsichtlich des Zugangs zum Arbeitsmarkt der bisherigen EU-Mitgliedsstaaten eingeführt. Hiernach können die "alten EU-Mitgliedsstaaten" nach 2, weiteren 3 und wiederum 2 Jahren entscheiden, inwiefern sie ihren Arbeitsmarkt für die neuen EU-BürgerInnen öffnen.

Mit 1. Juli tritt ein neues Gleichbehandlungsgesetz in Kraft, mit dem Österreich – wenige Tage vor dem Ablauf der Umsetzungsfrist – zwei Antidiskriminierungs-Richtlinien der EU umsetzt: Künftig darf niemand aufgrund seines Geschlechts, Alters, seiner ethnischen oder Religionszugehörigkeit sowie aufgrund seiner sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Von der Opposition wird die getroffene Umsetzung kritisiert.

2006
Mit 1. Jänner tritt das 2005 von der Regierung beschlossene so genannte Fremdenrechtspaket in Kraft. Es umfasst im Wesentlichen das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 sowie das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz 2005. Zu den zahlreichen umstrittenen Neuerungen zählen u.a. die Zwangsernährung von Hungerstreikenden in Schubhaft, der Nachweis von Traumatisierung seitens der asylwerbenden Person und der verpflichtende Besuch von Sprachkursen im Rahmen der "Integrationsvereinbarung neu".

Quelle: Fassmann, Heinz / Münz, Rainer, Einwanderungsland Österreich?, Verlag Jugend und Volk, Wien 1995; Volf, Patrik / Bauböck, Rainer, Wege zur Integration. Was man gegen Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit tun kann, Drava-Verlag, Klagenfurt/Celovec 2001; Bauböck, Rainer, Migrationspolitik, in: Dachs, Herbert u.a. (Hg.), Handbuch des politischen Systems Österreichs. Die Zweite Republik, 3. Auflage, Wien 1997, S. 678-689; Zuwanderung und Arbeitsmarkt. Wirtschaftliche Auswirkungen der Migration in Österreich (1961-1995), in: KSO-Nachrichten, April 1998; http://www.migrant.at, 18.3.2002, Der Standard, 10.7.2002, Der Standard, 13.12.2002, Der Standard, 23.4.2003; http://www.migrant.at, 8.7.2003; Kurier, 1.7.2004)

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