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Asylpolitik in Österreich

1945-1950
Österreich ist Ziel vieler Flüchtlinge und Vertriebener der letzten Kriegstage und der unmittelbaren Nachkriegszeit (Kriegsflüchtlinge, DPs Displaced Persons, "Heimatvertriebene", Umsiedler). Die offiziellen Angaben schwanken zwischen 1,4 Mio. und 1,65 Mio., wobei bis Ende 1947 etwa 1,1 Mio. Menschen repatriiert, das heißt in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden. Eingebürgert werden bis 1961 etwa 300.000, davon 250.000 Volksdeutsche (Menschen mit deutscher Muttersprache) und 50.000 Nicht-Deutschsprachige.

1948

Von der Generalversammlung der Vereinten Nationen wird die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Sie ist ein universelles Dokument, das die Menschrechte definiert. Mit ihr steht erstmals eine weltumspannende, allgemein akzeptierte und gültige Definition von Grund- und Freiheitsrechten des Menschen zur Verfügung.

1950

Vom Europarat wird die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verabschiedet. Sie bezieht sich auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

1956/1957
Volksaufstand in Ungarn. Per Ministerratsbeschluss wird allen Menschen, die aus Ungarn fliehen, Asyl gewährt. Es kommen zwischen 180.000 und 200.000 UngarInnen nach Österreich, von denen etwa 150.000 einen Asylantrag stellen; ein Großteil wandert jedoch über Österreich in ein anderes Land aus.

Flüchtlinge aus Ungarn
Flüchtlinge aus Ungarn, Bahnhof Eisenstadt, 1956, © Votava, Wien

1956-1968

Die Anzahl der Asylanträge liegt konstant bei ca. 4000 Anträgen pro Jahr.

1968

In Österreich wird erstmals ein eigenes Asylgesetz verabschiedet.

1968/1969
Niederschlagung des "Prager Frühlings" in der CSSR. Per Erlass wird allen, die aus der CSSR nach Österreich fliehen, Asyl gewährt. Von den rund 162.000 TschechInnen und SlowakInnen, die nach Österreich kommen, suchen jedoch nur etwa 12.000 in Österreich um Asyl an.

1972 und Folgejahre
Österreich nimmt Flüchtlinge aus Übersee-Ländern und anderen Teilen der Welt, vor allem ChilenInnen, später Flüchtlinge aus Argentinien, Uganda, Iran und Afghanistan auf.

1981/1982

Nach der Verhängung des Kriegsrechts in Polen fliehen zwischen 120.000 und 150.000 PolInnen nach Österreich. Rund 33.000 PolInnen stellen in Österreich auch einen Asylantrag, wobei der Großteil (etwa 18.000 Personen) in den Folgejahren Österreich wieder verlässt.

1987-1991

Nach einigen Jahren mit geringem Flüchtlingszustrom ist ein kontinuierlicher Anstieg der Asylanträge festzustellen (1987: 11.406, 1991: 17.306). Verantwortlich hierfür ist der Zusammenbruch des kommunistischen Systems in Osteuropa. Der Anstieg der Asylanträge ist jedoch mit einem starken Rückgang in der Anerkennungsquote gekoppelt (1987: 31,0%, 1991: 12,6%). Insbesondere die Jahre 1989/1990 - sichtbar vor allem an der Fluchtbewegung aus Rumänien - markieren eine Trendwende in der österreichischen Asylpolitik. Mit Ende der achtziger Jahre beginnen sich zwei weitere Trends abzuzeichnen, wonach verstärkt außereuropäische Flüchtlinge nach Österreich gelangen und immer mehr AsylantInnen, die in Österreich aufgenommen werden, auch in Österreich bleiben.

1991
Ein neues Asylgesetz, das die Aufnahme in Österreich erschwert, wird beschlossen (in Kraft seit 1992). Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung der Drittstaatenklausel, nach der einem Flüchtling, der aus einem "sicheren Drittstaat" nach Österreich einreist, kein Asyl gewährt wird. Zugleich wird das "beschleunigte Verfahren bei "offensichtlich unbegründeten Asylanträgen" eingeführt und das Recht auf vorläufigen Aufenthalt beschnitten.

1991-1997
Die Zahl der AsylbewerberInnen geht deutlich zurück. Suchten 1991 noch 27.306 Personen in Österreich an, tun dies 1997 nur mehr 6.719. Positiv erledigt werden 12,6% bzw. 8,1% der Anträge.

1992 und Folgejahre

Bürgerkrieg im ehemaligen Jugoslawien. 95.000 Menschen werden durch die eigens für Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina geschaffene De-facto-Aktion des Bundes aufgenommen. Österreich gewährt den Flüchtlingen damit ein vorübergehendes Bleiberecht.

1994

Österreich wird als Beobachter in das Schengener Abkommen einbezogen.

1995

Beitritt Österreichs zum Schengener Übereinkommen (Anwendung seit 1. Dezember 1997).

1997
Ein neues Asylgesetz wird verabschiedet (in Kraft seit 1.1.1998). Nunmehr muss bei der Anwendung der Drittlandsklausel geprüft werden, ob der in Betracht kommende Drittstaat bei einer Zurückschiebung des Asylwerbers den Zugang zu einem Asylverfahren nach "westlichen" Standards offen hält und die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet hat. Zugleich können Flüchtlinge nach dem Transit durch ein sicheres Land nicht einmal mehr nach Österreich einreisen, um einen Asylantrag zu stellen. Sie sollen bereits an der Grenze abgewiesen werden - in einem Schnellverfahren, für das nur sechs Tage zur Verfügung stehen. Die "Einvernahme" erfolgt per Formular und Fax, ohne persönliche Anhörung. Über Asylberufungen entscheidet nun ein eigener "Bundesasylsenat" mit quasi richterlicher Unabhängigkeit.

1998
Während der österreichischen EU-Präsidentschaft legt Österreich ein (vom Innenministerium ausgearbeitetes) "Strategiepapier zur Migrations- und Asylpolitik" vor. In diesem wird die Entwicklung einer Asyl- und Migrationsstrategie auf europäischer Ebene anvisiert, die von Abschottung, Kontrolle und Abschiebepolitik geprägt ist. Der Vorschlag stößt auf große Kritik, insbesondere da er ein Abgehen vom individuellen Bescheidverfahren vorsieht, weshalb von einer Aushöhlung der Genfer Flüchtlingskonvention gesprochen wird.

1998
Im Oktober 1998 erlässt Innenminister Schlögl eine Novelle des Asylgesetzes, nach der er sichere Drittstaaten per Verordnung bezeichnen kann. Die Verordnung stößt auf heftigen Protest.

1998/1999
Kosovo-Konflikt: Zwischen März 1998 und Mai 1999 fliehen nach Angaben des UNHCR fast 795.000 Menschen aus dem Kosovo. Die Mehrheit von ihnen, rund 665.000 Personen, flieht in die unmittelbaren Nachbarländer. Österreich nimmt in Folge des Kosovo-Krieges ca. 5.000 Flüchtlinge auf. Im Jahr 1999 werden deshalb deutlich mehr Asylanträge als zuvor und in den Folgejahren positiv erledigt (20.129 Anträge, 3.393 Anträge – 19, 24% positiv erledigt).

Wahlkampf für die Nationalratswahl 1999:
Wahlkampf für die Nationalratswahl 1999: Wahlplakat der FPÖ, Wien, © Robert Newald

1999
Bei einer gewaltsamen Abschiebung aus Österreich stirbt der nigerianische Schubhäftling Marcus Omofuma.

2000/2001
Von 18.284 Asylanträgen 2000 und 30.127 Asylanträgen 2001 werden 5,48 Prozent bzw. 3,82 Prozent positiv erledigt.

2002

Bei ihrem Rat in Luxemburg am 25. April einigen sich die Innenminister der Union auf eine neue Richtlinie, die einen Mindeststandard für die Lebensbedingungen von AsylbewerberInnen in Europa festlegt. Nach der neuen Richtlinie dürften die AntragstellerInnen eine Arbeit aufnehmen, wenn länger als ein Jahr ohne ihr Verschulden nicht über ihr Asylersuchen entschieden wurde. Der Hintergrund für die Regelung ist das Bemühen der EU-Mitgliedsstaaten, dem so genanntem "Asylshopping" einen Riegel vorzuschieben. D.h. Flüchtlinge sollen bei ihrer Ankunft in der EU nicht ein bestimmtes Land ansteuern, nur weil es dort eine bessere soziale Unterstützung gibt als in allen anderen Mitgliedsländern.

2003

11. Juni: Der Ministerrat beschließt eine Novelle zum Asylgesetz, die von heftiger Kritik begleitet wird. Neuerungen sind:
1. Ist der Asylwerber im Land, wird er zu einer Erstaufnahmestelle gebracht, bei der binnen 72 Stunden eine Ersteinvernahme gemacht wird. Innerhalb von 20 Tagen entscheidet die erste Instanz, ob der Flüchtling Chancen auf Asyl hat oder nicht. Bei ersterer Beurteilung kommt er in Bundesbetreuung, bei zweiterer wird er abgeschoben. Damit soll es zu einer wesentlichen Beschleunigung der Verfahren kommen.
2. Liste über sichere Drittstaaten: Flüchtlinge, die von dort nach Österreich einreisen, können sofort wieder zurückgeschoben werden. Nach Kritik in der Begutachtung wurde die Möglichkeit geschaffen, unter besonderen Bedingungen eine Einzelprüfung durchzuführen.
3. Aslyfreier Grezstreifen: Die (im ursprünglichen Entwurf vorgesehene Regelung), dass Flüchtlinge auch zehn Kilometer nach der Grenze zurückgeschickt werden können, fällt. Nur wer aus einem sicheren Drittstaat kommt, soll sofort zurückgewiesen werden können.
4. Neuerungsverbot: In zweiter Instanz (mit Ausnahme von traumatisierten Personen und Folteropfern) sollen keine neuen Fakten mehr vorgebracht werden dürfen.
5. Entfernungsverbot: Asylwerber sollen sich bis zu 20 Tage nicht aus der Erstaufnahmestelle entfernen dürfen.
6. Familien: Verbesserungen sieht das Gesetz für Familien vor. Künftig soll der Grundsatz "eine Familie - die gleiche Entscheidung" gelten. Für Familienangehörige gibt es ein Verfahren, wobei das stärkste Recht eines Familienmitglieds für alle wirkt.

2003
20. Juni: Die EU-Staats- und Regierungschefs beraten bei ihrem Gipfeltreffen in Porto Karras eine gemeinsame Asyl- und Immigrationspolitik: Beraten werden u.a. die Schaffung von zentralen "Aufnahmezentren" von AsylantInnen (innerhalb- und außerhalb der EU), ein einheitliches europäisches Visasystem mit gemeinsamer EU-Datenbank, Rückführungsabkommen mit Drittstaaten und eine bessere Verwaltung der EU-Außengrenzen. Die künftigen EU-einheitlichen Visa sollten auch biometrische Daten wie Fingerabdrücke oder Irisabbildungen enthalten.

2003

23. Oktober 2003: Trotz massiver Proteste beschließt die ÖVP-FPÖ-Koalition das neue Asylgesetz. Es tritt mit Mai 2004 in Kraft.

2005
Die Anzahl der Asylanträge in Österreich sinkt weiterhin kontinuierlich und erreicht 2005 mit 22.400 Anträgen einen Tiefststand in diesem Jahrtausend. Auch im EU-Vergleich ist Österreichs Anteil an Asylanträgen rückläufig und beläuft sich 2005 auf 8,2 Prozent.

2006

Nachdem 2004 Teile der Asylgesetznovelle 2003 vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben wurden, tritt per 1.1.2006 das umstrittene Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) als Teil des so genannten "Fremdenrechtspaketes" (u.a. Fremdenpolizeigesetz 2005, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz 2005) in Kraft. Sowohl UNHCR als auch verschiedene NGOs kritisieren das Gesetz als in vielen Punkten nicht konform mit der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK).

(Quellen: Volf, Patrik-Paul, Der politische Flüchtling als Symbol der Zweiten Republik. Zur Asyl-und Flüchtlingspolitik seit 1945, in: Zeitgeschichte, Heft 11-12/1995, S. 415-435; Kopp, Karl, Von Maastricht nach Amsterdam. Europäische Asyl- und Migrationspolitik, http://www.contrast.org/borders/kein/handbuch/amsterdam.html; 12.3.2002; Knapp, Anni, Asyl und der Zugang zum Asylverfahren in Österreich, http://www.landdermenschen.at/infopool/text_032204.html, 12.3.2002; Eigenrecherchen)

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