Festung Europa

Berittene Grenzüberwachung
an der österreichisch-ungarischen Grenze im Burgenland
© Robert Newald, 1996
Weltweit leben nach Angaben der UNO über eine Milliarde Menschen in absoluter Armut, die Kluft zwischen den armen und den reichen Staaten wächst. Die enormen Wohlstandsunterschiede sind neben der Flucht vor Verfolgung oder Krieg auch eine der wesentlichen Ursachen, warum immer wieder Menschen den gefährlichen Weg nach Westeuropa auf sich nehmen. Für Flüchtlinge und ZuwandererInnen aus dem Süden und Osten wird es jedoch immer schwieriger, nach Europa zu gelangen.
Diese Abschottung ist die Kehrseite des Europas der offenen Grenzen, in dem die Freizügigkeit der Arbeitskräfte und des Reise- und Warenverkehrs in den letzten Jahren nach und nach umgesetzt wurde. So sind an den Binnengrenzen die Grenzkontrollen weggefallen, an den EU-Außengrenzen wurden die Kontrollen verschärft. Gleichzeitig wurden in allen westeuropäischen Staaten ähnlich restriktive Asyl- und Einwanderungsgesetze eingeführt. Ziel war es, die europäische Asyl- und Migrationspolitik zu "harmonisieren". In zahlreichen Verträgen und Abkommen wurden gemeinsame Regelungen und Kooperationen, etwa in der Visa-Politik, in der polizeilichen Zusammenarbeit und beim Austausch von digitalen Daten innerhalb der EU, festgelegt.
Die zwei wesentlichen Abkommen, die die Grundsätze der europäischen Flüchtlings- und Polizeipolitik definieren, sind das Dubliner Abkommen und das Schengener Abkommen. Darin geregelt sind die Zuständigkeiten für die so genannten "Drittausländer", also Personen, die nicht BürgerInnen eines EU-Staates sind, sowie die Verhinderung binneneuropäischer Weiterwanderung bzw. -flucht von zumeist illegalisierten Flüchtlingen. Österreich hat sich an dieser Harmonisierung der europäischen Asyl- und Migrationspolitik nicht nur rege beteiligt, es versuchte sogar eine Vorreiterrolle zu spielen. So wurden 1992 und 1993, lange vor dem EU-Beitritt 1995, die österreichischen Asyl-, Aufenthalts- und Fremdengesetze verschärft. Die strengen und in Österreich höchst umstrittenen Gesetze wurden in den zuständigen EU-Gremien als beispielhaft bewertet.

Ein Flüchtling aus der DDR überquert
die ungarisch-österreichische Grenze,
August 1989, © Bernhard J. Holzer
Mit den ehemaligen Anrainerstaaten im Osten, die seit 2004 Mitglieder der Europäischen Union sind, haben die EU-Staaten noch vor dem Beitritt zahlreiche Verträge zur Rückübernahme von illegalen ZuwandererInnen abgeschlossen; gleichzeitig haben diese Länder begonnen ihre Einreisebestimmungen und Grenzkontrollen sukzessive zu verschärfen. Mit der EU-Erweiterung 2004 haben sich die EU-Außengrenzen dann weiter nach Osten verlagert. Aus der früheren EU-Außengrenze wird eine EU-Binnengrenze, wenn – wie im Schengener Durchführungsübereinkommen festgehalten ist – die neuen Mitgliedsstaaten in der Lage sind, die hohen Schengener Kontrollstandards zu erfüllen.
Die "Festung Europa" wird damit noch größer, den künftigen Mitgliedern steht damit eine verstärkte Abschottungspolitik bevor, die in verschiedenen Grenzregionen zu Problemen führen könnte. Beispiel: die polnisch-ukrainische Grenze, wo noch in den letzten Jahren ein reger Grenzverkehr und ein dichtes Netz aus wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen bestand. Ein restriktives Grenz-Regime, das das neue EU-Mitglied Polen gegenüber der Ukraine zu vollziehen hat, könnte das gute nachbarschaftliche Verhältnis in Hinkunft aber stark beeinträchtigen.
Europaweit hat die europäische Abschottungspolitik in den letzten Jahren für heftige Proteste gesorgt – vor allem als innerhalb eines Jahres (1998/1999) Semira Adumu in Belgien, Khaled Abuzarifeh in der Schweiz, Marcus Omufuma in Österreich und Amir Ageeb in Deutschland bei Abschiebungen durch die jeweiligen Grenz- und Fremdenpolizisten ums Leben kamen.
Station: Festung Europa (Last update: 02/2006)








