Sudetendeutsches Erinnern und Vergessen: Die Vertreibung
Eva Hahn, OldenburgIm kollektiven Gedächtnis der sudetendeutschen Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland wurden Erinnerungen an Flucht und Vertreibung in einer problematischen Art politisch instrumentalisiert; die aus der Tschechoslowakei vertriebenen Deutschen mit abweichenden Erinnerungen blieben dabei abseits. Im geplanten Vortrag wird diese These erläutert, und daraufhin gezeigt, in welcher Weise diese Form des kollektiven Gedächtnisses die sudetendeutsch-tschechische Kommunikation behindert und damit die deutsch-tschechischen Beziehungen belastet.
Am Anfang des sudetendeutschen Erinnerns an die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus der Tschechoslowakei stand die 1951 veröffentlichte Sammlung "Dokumente zur Austreibung der Sudetendeutschen", das sog. sudetendeutsche Weißbuch, das hier als Ausgangspunkt des kollektiven Gedächtnisses vorgestellt wird. Unter "Dokumenten" verstand man damals Erlebnisberichte Betroffener, die in einer bis heute von den sudetendeutschen Organisationen akzeptierten Art historisch kontextualisiert wurden: Die Vertreibung wurde hier nicht im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg, sondern in sudetendeutsch-völkischer Tradition als ein Kapitel im sog. deutsch-tschechischen Volkstumskampf interpretiert.
Vor dem Hintergrund der völkischen Interpretation der böhmischen Vergangenheit wurde die Erinnerung an die Vertreibung mit der sog. sudetendeutschen Frage gekoppelt und in den Kontext der Vorkriegszeit gestellt: "Um die Vorgänge des Jahres 1945 in das richtige Licht zu setzen, ist es notwendig, auf das Jahr 1938 und von diesem wiederum auf die Zeit um 1918 zurückzugehen." Die Geschichte der Zwischenkriegszeit wiederum wurde in der Tradition des großdeutschen Anti-Versailles-Revisionismus dargestellt, und bei der Ursachenklärung des vermeintlichen tschechischen "Versagens" von 1945 wurde nicht auf die unmittelbar vorhergehende Erfahrungen der tschechischen Gesellschaft mit dem Nationalsozialismus und seiner Henleinschen Variante zurückgegriffen, sondern auf die vermeintlichen Fehlentwicklungen in der Vorkriegszeit hingewiesen: "Die psychologischen Wurzel für das Verhalten der Tschechen nach dem Mai 1945 ist im schon eingangs angedeuteten überspitzten nationalistischen Konzept zu suchen, das dem tschechischen Volk seit Jahrzehnten in Verbindung mit einer vielfach panslawistisch angehauchten Geschichtsideologie eingehämmert wurde."
Im Vortrag werden dieser Form des kollektiven sudetendeutschen Erinnerns an die Vertreibung Hinweise auf abweichende Erinnerungen gegenübergestellt. Dabei wird u.a. auch erläutert, warum manche Vertriebenen meinen, dass "das Wort von der fünften Kolonne Hitlers einen konkreten historischen Hintergrund" hat, und warum die in der Sudetendeutschen Zeitung heute betriebene Dämonisierung von Edvard Beneš nicht allgemein geteilt wird. Es wird weiterhin auf die weitgehend vergessenen sudetendeutschen Vordenker der Vertreibung erinnert, ebenso, wie an die praktischen Erfahrungen, die die Sudetendeutschen mit "Umsiedlungen" gemacht haben bevor sie selbst umgesiedelt wurden.
Im Anschluss daran werden die sich aus den unterschiedlichen Erinnerungen ergebenden Kommunikationsschwierigkeiten erläutert. Die vorgelegte Analyse des sudetendeutschen Erinnerns und Vergessens führte jedoch auch zu der Feststellung, dass die Hauptursache der gegenwärtigen sudetendeutsch-tschechischen Schwierigkeiten nicht in der Vergangenheit und im Erinnern liegt, sondern in jenen politischen Forderungen zu suchen ist, zugunsten deren die Erinnerungen an Vertreibung von Anfang an durch sudetendeutsche Politiker instrumentalisiert wurden – und bis heute werden.
Angesichts der heute allerorts zur Kenntnis genommenen sudetendeutschen Forderung, die Beneš-Dekrete aufzuheben, führt unsere Analyse zur Feststellung, dass die Tschechische Republik keineswegs nur mit der sudetendeutschen Forderung konfrontiert ist, die Vertreibung als ein vergangenes Unrecht zu verurteilen, sondern mit der gegenwartsbezogenen Forderung, die Vertreibung für illegal und ungültig zu erklären und den sudetendeutschen "vierten Stamm Bayerns" auch als einen "Volksstamm Tschechiens" anzuerkennen und ihm auch in Tschechien das Heimat- und Selbstbestimmungsrecht zu gewähren.

