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Die vergessenen Opfer


Mahnmal in St. Pölten von Hans Kupelwieser
Dieses Kunstwerk ist allen Opfern des National-
sozialismus gewidmet und wurde anlässlich des
Gedenkjahres 1988 errichtet.
© Aglaia Konrad
Trotz zahlreicher Novellen des "Opferfürsorgegesetzes" sowie der Rückstellungsgesetze erhielten viele Opfergruppen nationalsozialistischer Verfolgung nach 1945 keine oder nur eine unzureichende materielle Entschädigung. Jahrzehntelang wurden Opfer in ihrem Bemühen um Entschädigung und Rehabilitation als BittstellerInnen behandelt oder überhaupt ignoriert. Mit der Installierung des Nationalfonds 1995 setzte die Republik ein Zeichen für eine moralische Anerkennung der Opfer des Nationalsozialismus, das auch eine symbolische Gestenzahlung an diese umfasst.

1998 wurde – für viele verspätet und auf zunehmenden Druck von außen – auch in Österreich eine Historikerkommission installiert. Ihre Aufgabe war es, den gesamten Komplex des "Vermögensentzug(s) auf dem Gebiet der Republik Österreich während der NS-Zeit" und "Rückstellungen bzw. Entschädigungen (sowie wirtschaftliche und soziale Leistungen) der Republik Österreich ab 1945" zu erforschen und darüber zu berichten. Im folgenden hat die Historikerkommission in 53 Berichten auf über 14.000 Seiten systematisch den Raub durch das NS-Regime und die Versuche der Wiedergutmachung nachgezeichnet. Im Februar 2003 schloss sie die Arbeit ab und legte einen ausführlichen Endbericht vor. In diesem kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass die systematische Beraubung der jüdischen Bevölkerung durch Privatpersonen und den NS-Staat der erste Schritt zum Holocaust war und die Republik Österreich nach 1945 oft nur halbherzig und teilweise recht zögerlich bei der Entschädigung der Nazi-Opfer agiert hat. Das Hauptproblem hierbei lag in der österreichischen Weigerung, (Mit-) Verantwortung für die NS-Verbrechen und deren Konsequenzen zu übernehmen, betrachtete sich Österreich doch selbst als Opfer des Nationalsozialismus (Opferthese). So wurden die Opfer des NS-Staates von der Republik in die Situation von BeschwerdeführerInnen versetzt. "Rückstellung wurde vom Staat" – so Clemens Jabloner, Vorsitzender der österreichischen Historikerkommission – "als Holschuld, nicht als Bringschuld betrachtet" (Kurier, 25.2.2003).

Eine wichtige Erklärung für die Virulenz der aktuellen Debatte ist die zunehmende zeitliche Distanz zum Nationalsozialismus: Bei den jüngeren Generationen – Nachkommen der Opfer, wie Nachkommen der Tätergesellschaften – zeigt sich eine größere Bereitschaft, sich mit dem Thema bzw. der Involviertheit der eigenen Gruppe in das System der NS-Herrschaft auseinander zu setzen. Beschleunigt wurde die Diskussion durch die rechtliche Möglichkeit, in den USA Sammelklagen gegen Firmen oder Banken einreichen zu können (mehrere Personen reichen gemeinsam eine Klage ein). Voraussetzung ist eine Geschäftsverbindung bzw. eine Niederlassung der geklagten Firmen in die USA, was angesichts der zunehmenden Globalisierung für viele Firmen gegeben ist und den Opfern eine Möglichkeit eröffnet, zu ihrem Recht zu kommen. Länder wie die Schweiz oder Frankreich zeigten mit der Einrichtung von Kommissionen (1996 Bergier-Kommission in der Schweiz) und der Veranstaltung internationaler Konferenzen (1997 Londoner Raubgoldkonferenz) ihre Bereitschaft, sich dem Erbe der eigenen Geschichte zu stellen.

In Österreich wurden parallel zur Forschungstätigkeit der Historikerkommission Regierungsbeauftragte eingesetzt, um mit den OpfervertreterInnen konkrete Entschädigungsmaßnahmen zu verhandeln: Maria Schaumayer für die Frage der Entschädigung der ZwangsarbeiterInnen, Ernst Sucharipa für die Entschädigung der Opfer der "Arisierung". Am 24. Oktober 2000 wurden die internationalen Verträge für die ZwangsarbeiterInnenentschädigung unterzeichnet (Versöhnungsfonds), am 31. Jänner 2001 wurde im Nationalrat mit dem Entschädigungsfondsgesetz die gesetzliche Grundlage für die Entschädigung von "arisiertem" Vermögen sowie berufs- und ausbildungsbezogener Verluste geschaffen. Zu Auszahlungen aus den beiden Fonds sollte es jeweils nach einem Erreichen von "Rechtssicherheit", d.h. der Einstellung sämtlicher (in der USA) anhängiger Verfahren gegen Österreich oder österreichische Firmen kommen.

Dennoch waren die Ergebnisse nicht für alle zufrieden stellend. Insbesondere der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, Ariel Muzicant, verbarg seine Enttäuschung über die Letztfassung des Entschädigungsfondsgesetzes nicht und kritisierte, dass dieses nicht sämtliche bekannte "arisierte" Vermögenswerte erfasse, z. B. nicht die Rückgabe des so genannten "herrenlosen arisierten Vermögens", das sich heute im Besitz von Bund, Ländern oder Gemeinden befinde, und auch nicht das jüdische Gemeindevermögen berücksichtige, obwohl sich die Israelitische Kultusgemeinde seit 1945 wiederholt um eine Restitution/Entschädigung bemüht habe. Ihre finanziell prekäre Situation sei deshalb auch vor allem auf das Nichthandeln des österreichischen Staates zurückzuführen, weshalb sich Muzicant noch vor Ende der Antragsfrist im Frühjahr 2003 gezwungen sah, an den Allgemeinen Entschädigungsfonds über 700 Anträge für "arisiertes" Gemeindevermögen einzureichen (Offener Brief von Ariel Muzicant an alle IKG-Mitglieder vom 4.6.2003).

Zu einer Einigung zwischen der Israelitischen Kultusgemeinde und der Republik Österreich kam es im Juni 2005. Hierin verpflichtete sich die Republik Österreich zu einer Abgeltung für Verluste aus der NS-Zeit in der Höhe von 18,2 Millionen Euro. Im Gegenzug hierzu zog die Israelitische Kultusgemeinde sowohl ihre Anträge an den Entschädigungsfonds als auch ihre Unterstützung für die letzte noch laufende Sammelklage ("Whiteman-Verfahren") in den USA zurück, die Auszahlungen aus dem Entschädigungsfonds blockierte.

Nachdem die erste der beiden noch anhängigen Sammelklagen bereits im April 2003 in Los Angeles abgewiesen wurde und das "Whiteman-Verfahren" im Dezember 2005 offiziell eingestellt, war Ende 2005 der Weg zu Auszahlungen aus dem Entschädigungsfonds geebnet. Gleichzeitig während es es zu ersten Zahlungen aus dem Entschädigungsfonds kam, beendete der Versöhnungsfonds, bei dem es bereits seit 2001 Auszahlungen gegeben hatte, seine Tätigkeit. Er hat im Rahmen seiner Tätigkeit beinahe 132.000 Anträge in über 60 Ländern positiv erledigt. Die nach der Auflösung des Fonds vorhandenen Gelder sollen nun zum Aufbau einer Stipendienstiftung und zur Einrichtung eines "Zukunftsfonds" verwendet werden, der – neben der Abwicklung der noch offenen Fälle – sowohl humanitäre Projekte als auch wissenschaftliche Studien im Bereich der Zwangsarbeit ermöglichen soll.

Maria Wirth

Station: Die vergessenen Opfer (Last update: 02/2006)

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