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Wahlalter

Das erforderliche Wahlalter für Nationalratswahlen, Bundespräsidenten- und Europawahlen sowie bei Volksabstimmungen und Volksbefragungen haben seit 2007 alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (aktives Wahlrecht). Für das passive Wahlrecht , d.h. das Recht, gewählt zu werden, liegt das Wahlalter bei der Vollendung des 18. Lebensjahres. Bei der Bundespräsidentenwahl liegt das passive Wahlalter bei 35 Jahren.

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