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Vorzugsstimme

Der/die WählerIn kann sowohl im Regionalwahlkreis als auch im Landeswahlkreis je eine Vorzugsstimme vergeben. Nach diesem System erhält der/die KandidatIn einer Partei ein Vorzugsstimmenmandat, wenn er/sie Vorzugsstimmen im Ausmaß von zumindest einem Sechstel der gültigen Parteistimmen im Regionalwahlkreis oder im Ausmaß von der Hälfte der Landeswahlzahl erreicht. Im Landeswahlkreis erhält ein/e KandidatIn dann ein Vorzugsstimmenmandat, wenn er/sie Vorzugsstimmen im Ausmaß von mindestens der Wahlzahl erreicht.

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