Regierungskonferenz
Der Bezeichnung Regierungskonferenz benennt Verhandlungen von Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten mit dem Ziel, Änderungen der die EU begründenden Verträge herbeizuführen. Die Konferenzen werden auf Initiative eines Mitgliedstaates oder der Kommission nach Stellungnahme des Ministerrates vom Ratspräsidenten einberufen. Die vereinbarten Änderungen treten erst in Kraft, nachdem sie von allen Mitgliedstaaten gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert worden sind. Die Regierungskonferenz von 2003 führte 2004 zur Unterzeichnung der EU-Verfassung.(Quelle: http://www.europa.eu.int, http://www.eu2006.at, 20.2.2006)

