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Europäischer Rat

Im Europäischen Rat kommen die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, sowie der Präsident der Europäischen Kommission regelmäßig unter dem Vorsitz des Mitgliedstaates, der gerade den Ratsvorsitz innehat, zusammen. Er ist das Leitorgan der Europäischen Union. Zu seinen Aufgaben zählt es, die nötigen Impulse für die Entwicklung der Europäischen Union zu geben und allgemeine politische Zielvorstellungen zu definieren. Die Umsetzung seiner Entscheidungen erfolgt durch andere EU-Organe. Der Europäische Rat wurde durch das Schlusskommuniqué nach der Pariser Gipfelkonferenz im Dezember 1974 eingesetzt und tagte erstmals 1975 in Dublin. Er trat damit an die Stelle der zwischen 1961 und 1974 üblichen europäischen Gipfelkonferenzen und wurde in der Einheitlichen Europäischen Akte rechtlich festgeschrieben. Die Tagungen finden mindestens zweimal jährlich statt.

(Quellen: http://www.dadalos-d.org, http://www.eu2006.at/de, http://europa.eu.int/scadplus/glossary/index_de.htm, 10.2.2006)

http:// www.demokratiezentrum.org /ed200cbc17890ce0a6f88f637f982199/de/startseite/wissen/lexikon/europaeischer_rat.html

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