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Europäischer Konvent

Mit seiner Erklärung über "Die Zukunft der Europäischen Union", die während des Gipfels am 14./15. Dezember 2001 in Laeken bei Brüssel verabschiedet wurde ("Erklärung von Laeken"), beschloss der Europäische Rat, "einen Konvent einzuberufen, dem die Hauptakteure der Debatte über die Zukunft der Union angehören". Dieser Konvent mit dem ehemaligen französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d'Estaing an der Spitze trat am 28. Februar 2002 zu seiner konstituierenden Sitzung in Brüssel zusammen und hatte folgende Aufgaben: Verteilung der Kompetenzen, Vereinfachung der Verträge, Rolle der nationalen Parlamente und Status der EU-Grundrechtscharta. Er wurde somit installiert, um Vorschläge zu formulieren, um die Handlungsfähigkeit einer sich erweiternden Union sicherzustellen und die demokratische Legitimation und die Transparenz des Handelns der Union und ihrer Organe zu stärken. Ausdrückliches Ziel war hierbei, eine europäische Verfassung auzuarbeiten. Seine Arbeiten schloss der Konvent am 10. Juli 2003 ab, nachdem eine Einigung über einen Vorschlag für eine europäische Verfassung erreicht werden konnte. Am 18. Juni 2004 konnte schließlich auch bei der Regierungskonferenz auf Ebene der Staats- und Regierungschefs eine Einigung über den Entwurf einer europäischen Verfassung erzielt werden. Am 29. Oktober unterzeichneten dann die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in Rom die erste europäische Verfassung, worauf der Ratifikationsprozess in den nationalen Prozessen einsetzte. 2005 kam dieser nach zwei negativen Volksabstimmungen in den Niederlanden und Frankreich – ins Stocken. Nun soll erst im Juni 2006 geklärt werden, wie es mit der Ratifizierung weiter gehen soll. Dadurch könnte sich das Ende des Ratifizierungsverfahrens bis Mitte 2007 verschieben.

(Quelle: http://europa.eu.int, http://european-convention.eu.int, 20.2.2006)

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