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Erweiterung

Um an der Europäischen Union teilnehmen zu können, müssen die Beitrittswerber bestimmte politische und wirtschaftliche Voraussetzungen (Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen, Vorhandensein der erforderlichen Verwaltungsstrukturen) erfüllen und die Grundsätze, auf denen die Union beruht (Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie Rechtsstaatlichkeit), achten. Die jüngste Erweiterung von 15 auf 25 Staaten ist die bislang größte in der Geschichte der EU. Der offizielle Beitritt der zehn neuen Mitgliedsstaaten erfolgte am 1. Mai 2004. Die Verhandlungen mit Rumänien und Bulgarien wurden 2004 abgeschlossen, der Beitritt wird vermutlich im Jänner 2007 folgen. Kroatien und die Türkei haben seit Oktober 2005 den Status von Beitrittskandidaten. Von der Republik Mazedonien wurde 2004 ein Beitrittsansuchen gestellt, seit 2005 liegt eine Empfehlung der EU-Kommission über die Aufnahme von Verhandlungen vor.

(Quelle: http://www.europa.eu.int, 20.2.2006)

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