Politik in Wien
Neues Wissensmodul zur Politik-Gestaltung in WienIm neuen Wissensmodul werden grundlegende Informationen zur Politikgestaltung in Wien und über das "unbekannte Wesen" Wiener Landtag – auch im Verhältnis zum Wiener Gemeinderat – gegeben. Das Wissensangebot umfasst folgende Bereiche:
→ Wahlen in Wien
→ Die Organisation des Wiener Landtages
→ Die Tätigkeit des Wiener Landtages
→ Die Mitglieder des Wiener Landtages
→ Der Wiener Landtag im Mehrebenensystem

Im Gemeinderatssitzungssaal werden sowohl die Gemeinderatssitzungen als auch die Landtagssitzungen abgehalten. Bis zur Amtszeit von Bürgermeister Leopold Gratz (1973-1984) saß der Bürgermeister auf der erhöhten Tribüne. Nun aber ist sein Platz in der ersten Sitzreihe. Auf der Tribüne nehmen das Gemeinderats- beziehungsweise Landtagspräsidium Platz.
Quelle: www.magwien.gv.at
Die Organisation des Wiener Landtages
Personalunion Landtag - Gemeinderat
Laut Art. 108 der österreichischen Bundesverfassung hat der Gemeinderat der Bundeshauptstadt Wien "auch die Funktion des Landtages ....". Die Wiener Landtagsabgeordneten sind gleichzeitig auch die Mitglieder des Wiener Gemeinderates.
Insgesamt gibt es in Österreich 448 Landtagsabgeordnete. Die Anzahl in den einzelnen Landtagen liegt in fünf Bundesländern bei 36, in drei Bundesländern bei 56 und in Wien bei 100. Mathematisch betrachtet, kommen somit auf eine/n Landtagsabgeordnete/n in Vorarlberg 6.280 Wahlberechtigte, in Niederösterreich hingegen 23.320. Die Verhältniszahlen in den anderen Bundesländern liegen zwischen diesen beiden Werten.
→ TABELLE: Anzahl der Mitglieder in den österreichischen Landtagen und der Wahlberechtigten
Vereidigung der Abgeordneten auf die Stadt Wien
Die Landtagsabgeordneten in den Bundesländern geloben in der konstituierenden Sitzung des jeweiligen Landtages mit der Formel: "Ich gelobe unverbrüchliche Treue der Republik Österreich und dem Lande (Anmerkung: Name des jeweiligen Bundeslandes), stete und volle Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten." In Wien wird das Gelöbnis in der ersten Sitzung des Gemeinderates in der jeweiligen Wahlperiode mit dem Worten: "Ich gelobe unverbrüchliche Treue der Republik Österreich und der Stadt Wien stete und volle Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten" geleistet. Im Wiener Landtag – und somit auf das Land Wien – erfolgt kein Gelöbnis.
Hierarchie im Wiener Landtag
Der Landtag wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder den/die Erste/n, Zweite/n und Dritte/n PräsidentIn. Die PräsidentInnen des Landtages müssen nicht mit den Vorsitzenden des Gemeinderates identisch sein, können aber in Personalunion mit diesen bestellt werden.
Fraktionen im Wiener Landtag
Die Klubs des Gemeinderates sind auch Klubs des Landtages. Nach der Wiener Stadtverfassung haben die Gemeinderatsmitglieder der selben wahlwerbenden Partei das Recht, sich zu einem Klub zusammenzuschließen, ab drei Mitgliedern kann ein Klub gebildet werden. Nachdem bei den Wiener Gemeinderats- und Landtagswahlen 1983 die FPÖ nur zwei Mandate errang, wurde auf Grund eines Antrags aller drei Parteien die Mindestanzahl für eine Klubbildung von drei Landtagsabgeordneten auf zwei herabgesetzt. Im Jänner 2001 wurde die Wiener Stadtverfassung aber wieder dahingehend geändert, dass zur Bildung eines Klubs drei Mitglieder notwendig sind.
In den anderen Landtagen der österreichischen Bundesländer liegt die Mindestanzahl für die Bildung eines Klubs bei zwei bzw. drei Abgeordneten, nur in Niederösterreich sind mindestens vier Abgeordnete erforderlich. Der Prozentanteil der Gesamtanzahl der Landtagsabgeordneten, der notwendig ist, um einen Klub zu bilden, liegt zwischen 11,1 Prozent (für den Kärntner Landtag) und drei Prozent (für den Wiener Landtag). Es bestehen also äußerst unterschiedliche Hürden bzw. Maßstäbe in den einzelnen Landtagen, um einen Klub zu bilden.
→ Mindestanzahl von Abgeordneten zur Bildung von Klubs in den Landtagen in Österreich
Die Bildung von Klubs ist notwendig, weil fast alle Aktivitäten – wie z.B. das Einbringen von Gesetzesentwürfen oder Anfragen und Anträgen usw. – eine Zusammenarbeit von Abgeordneten voraussetzt. Die Klubs haben Vorschlagsrechte bei einer Vielzahl von Personalentscheidungen, z.B. bei der Besetzung von Landtagsausschüssen, bei der Wahl der LandtagspräsidentInnen sowie bei der Besetzung verschiedener Gremien und Kommissionen.
Jeder Klub wählt eine/n Klubvorsitzende/n bzw. Klubobfrau/-mann, diese/r darf – abgesehen von den ersten drei Monaten nach der Bestellung – keinen Beruf ausüben. In der Regel erfolgt die Wahl der jeweiligen Klubvorsitzenden bzw. Klubobleute in einer neuen Wahlperiode einige Tage vor der konstituierenden Sitzung des Landtages.
Ausschüsse
Die vom Gemeinderat eingerichteten Ausschüsse und Kommissionen sind auch Ausschüsse und Kommissionen des Landtages. Zusätzlich wählt der Landtag für die Dauer der jeweiligen Gesetzgebungsperiode einen Unvereinbarkeitsausschuss, einen Immunitätsausschuss und einen Ständigen Ausschuss. Neben den Ausschüssen der jeweiligen Geschäftsgruppen gibt es auch einen Kontrollausschuss. Die Namen und Aufgabengebiete der Ausschüsse ändern sich immer wieder zwischen den einzelnen Wahlperioden.
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